Allgemein

Ehrenamt und Finanzamt

fina

Für meine Unterrichtstätigkeit im örtlichen Sportverein erhalte ich eine Aufwandsentschädigung. Diese ist, wie auch andere Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten, bis zu einer Gesamthöhe von 2400,- EUR von der Einkommensteuer befreit. So weit so gut, nun ist es aber so, dass meine Ausgaben für Fahrtkosten, Lehrgänge, Literatur, usw. regelmäßig diese Entschädigung übersteigen. Da stellt sich doch die Frage, gibt es vielleicht eine Möglichkeit negative Einkünfte auszuweisen und dadurch eine steuerliche Entlastung des Haupteinkommens zu erzielen? 

Nach längerer Suche bin ich auf folgendes Finanzgerichtsurteil gestoßen …

 

Fall 2:

Der Stpfl. erzielt freiberufliche Nebeneinnahmen i.H.v. 1 900 €. Die Ausgaben dazu betragen 2 000 €.

Lösung:

Nach der Verwaltungsregelung in R 3.26 Abs. 9 LStR wären die Ausgaben in voller Höhe nicht abzugsfähig, da die Einnahmen und die Ausgaben den Freibetrag nicht übersteigen.

Nach der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg mit rkr. Urteil vom 5.12.2007 (7 K 3121/05 B, LEXinform 5006595) kommt § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG für diesen Fall nicht zur Anwendung. Nach dem Wortlaut gilt § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG nur, wenn die Einnahmen den genannten Höchstbetrag übersteigen. Unter Anwendung des § 3c Abs. 1 EStG ist der Fall so zu lösen, dass i.H.d. steuerfreien Einnahmen von 1 900 € der Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen ist. Somit liegt i.H.v. 100 € ein Verlust aus selbstständiger Tätigkeit vor.

Referenz: smartsteuer

In meinem Fall ist das Finanzamt diesen Ausführungen gefolgt. Ich konnte so, auf Grund meiner Lehrtätigkeit, gewisse negative Einkünfte ausweisen und diese haben dann letztendlich die Steuerlast ein wenig reduziert. Weitere sehr ausführliche und anschauliche Details finden sich unter obigen Link.

11 Kommentare

  • Ohne Ehrenamtliche wären Vereine aufgeschmissen, ganz abgesehen von den vielen anderen Organisationen, Institutionen, die auf ehrenamtlich Tätige angewiesen sind. Schade, dass dann gerade diejenigen sich dann auch noch mit dem Finanzamt herumärgern müssen. ;.(
    Ich weiß es selbst aus fast 20jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit, allerdings habe ich keine Aufwandsentschädigung bekommen. Kosten für Telefon, Büromaterial, Kurse, Fahrten, Plakate, Flyer wurden in meinem Fall direkt vom Verein bezahlt aus der Vereinskasse. Wer als Vorsitzende(r) eines Vereins Stunden und ganze Wochenenden damit verbringt für einen Verein tätig zu sein, sollte WENIGSTENS keine Unkosten haben.

      • Ich weiß, war auch Vorsitzende und mit Telefonaten, Vorbereitungen usw war das mindestens ein HalbtagsJob. Habe dem Verein sogar eine Homepage erstellt. Und das alles neben noch einem weiteren Ehrenamt. Hab es gerne gemacht, wird aber nicht honoriert und so wahr genommen – als Arbeit.

          • Oh das stimmt. Ich hatte eigentlich ständig den Eindruck, dass die Mitglieder es für selbstverständlich hielten, dass ich ständig ansprechbar war und alles organisierte. Viel habe ich dabei gelernt und auch interessante Menschen kennengelernt, nach über 10 Jahren habe ich aber das Amt abgegeben – auch weil ich umgezogen bin. Die Homepage habe ich noch weitere 3 Jahre kostenlos betreut 😉 Heute habe ich kein Ehrenamt mehr inne, würde es aber wieder tun, aber in eine andere Richtung – kein Verein mehr.

  • Ehrenamt – ein großes Thema. Auch wenn es nur wenig gerühmt wird – aber seien wir mal ehrlich – das sind die, die wirklich die Gesellschaft noch aufrecht erhalten. Alles andere ist Kommerz!
    Danke Dir und ALLEN dafür!

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